Android-Smartphones setzen sich immer mehr durch und Handyhersteller greifen vermehrt auf das Google-Betriebssystem zurück. Zu Beginn waren die High-End-Geräte sehr teuer und daher erwirbt man ein neues Smartphone fast immer kostenlos mit einem Handyvertrag.
Jüngst entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass der Umzug in ein Gebiet ohne Leitungen für das schnelle Internet den Kunden nicht dazu berechtigt den laufenden DSL-Vertrag zu kündigen. Denn nach Ansicht des Richters trage der Kunde, der vorab einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abgeschlossen hat, grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Mit dieser Entscheidung bleibt der Kunde des beklagten DSL-Providers nun verpflichtet, die Grundentgelte für die verbliebenen Monate der Vertragslaufzeit zu zahlen.
Der Hamburger DSL Anbieter Hansenet welcher auch unter Alice bekannt ist, konnte die Zahl der DSL Kunden im zweiten Quartal 2009 um 124.000 Anschlüsse steigern.